AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(„AGB“)
-Auktions-und Versteigerungshaus Horn –

§ 1 Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind Bestandteil der Angebote und Verträge der Versteigerungen im Rahmen der Präsenzauktionen und freihändigen Verkäufe des Auktions- und Versteigerungshauses Horn (nachfolgend auch „Versteigerer“ oder „Verkäufer“ genannt).

2. Die Versteigerung kann im eigenen Namen, kommissionsweise oder im Auftrag erfolgen. Erfolgt die Versteigerung im Namen und für Rechnung eines Auftraggebers des Versteigerers, kommt ein Rechtsverhältnis bezüglich des Erwerbs der Gegenstände allein zwischen dem Auftraggeber und der Person zustande, die im Rahmen der Versteigerung den Zuschlag für die zu versteigernden Gegenstände erhält („Bieter“) oder die Gegenstände im Rahmen des freihändigen Verkaufs erwirbt („Käufer“).

3. Es gelten die nachfolgenden AGB zu ihrer im Zeitpunkt des Versteigerungsbeginns gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Bieters bzw. Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.

§ 2 Teilnahme

1. Mit der Teilnahme an der Versteigerung oder des Verkaufs erkennt der Bieter bzw. der Käufer diese AGB an.

2. Die an der Versteigerung teilnehmenden Bieter haben sich auf Verlangen des Auktions- und Versteigerungshauses Horn auszuweisen. Jeder Bieter erhält nach Anmeldung eine Bieterkarte. Mit dieser Bieterkarte nimmt der Bieter an der Versteigerung teil.

3. Jeder Bieter hat die auf seinen Namen ausgestellte Karte bis zum Ende der Versteigerung sorgfältig aufzubewahren. Für einen Missbrauch der Bieterkarte haftet der Bieter.

§ 3 Versteigerung

1. Die Versteigerung erfolgt in der Regel nach fortlaufenden Nummern. In Einzelfällen behält sich der Versteigerer vor, die Reihenfolge zu ändern.

2. Gebote können aus berechtigten Gründen zurückgewiesen werden. Die Entscheidung über die Annahme des Gebotes, bei Meinungsverschiedenheiten oder bei behaupteten Mehrfachgeboten, obliegt dem Auktionsleiter.

3. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende.

4. Liegt das Höchstgebot unter dem vom Versteigerer angegebenen Mindestpreis, kommt ein Kaufvertrag nur vorbehaltlich einer schriftlichen Erklärung des Versteigerers zustande, die Gegenstände auch zu dem vorliegenden Höchstgebot zu verkaufen.

§ 4 Preise und Fälligkeit

1. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Der Kaufpreis ist sofort nach dem Zuschlag fällig.

§ 5 Versteigerungskatalog

1. Angaben im Versteigerungskatalog, die technische Daten, Maße, Fabrikate, Baujahre, Mengenangaben, Aussagen über Art, Güte und Beschaffenheit der Gegenstände sind unverbindlich.

2. Eine Garantie wird für die Abs. 1. enthaltenen Angaben ausdrücklich nicht übernommen. Auflistungen der Objekte sind sorgfältig und nach bestem Gewissen erstellt.

§ 6 Gewährleistung

1. Alle Gegenstände, die im Rahmen der Versteigerung oder im freihändigen Verkauf angeboten werden, sind gebraucht soweit diese nicht ausdrücklich anders beschrieben werden.

2. Der Verkauf der Gegenstände erfolgt in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung bzw. des Verkaufs befinden.

3. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen. Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht, sofern ein Mangel seitens des Versteigerers oder Auftraggebers arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Das Eigentum an den verkauften Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer über.

2. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne Zustimmung des Versteigerers oder Auftraggebers nicht gestattet.

3. Ist der Käufer Unternehmer, so bleibt die Eigentumsübertragung bis zur Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vorbehalten.

§ 8 Haftung

1. Die Besucher und Teilnehmer der Versteigerung haften für schuldhaft verursachte Schäden jedweder Art.

2. Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacherer Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In letzterem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Versteigerers.

§ 9 Erfüllungsort

1. Für die Lieferung ist der jeweilige Standort der versteigerten Gegenstände Erfüllungsort.

2. Für die Zahlung des Kaufpreises ist der Sitz des Versteigerers Erfüllungsort.

§ 10 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Erfurt, sofern der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, andernfalls ist Gerichtsstand der Geschäftssitz des Verkäufers.

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

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